Einige Bereiche innerhalb von Gebäuden haben ihre eigenen speziellen Normen und gesetzlichen Vorschriften. Es ist wichtig, daran zu denken, dass die Einstufung eines Raums als spezifischer Bereich und die damit verbundenen Anforderungen sehr unterschiedlich sind und bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Meistens handelt es sich bei dieser Kategorie um Räume, die nicht direkt in den Evakuierungsprozess einbezogen sind, für die jedoch Beleuchtungsanforderungen beschrieben werden, um die Sicherheit der Personen zu gewährleisten, die sich während eines Stromausfalls in ihnen aufhalten könnten.
Bestimmte Bereiche erfordern eine spezielle Notlichtbeleuchtung
Zu dieser Kategorie gehören Orte wie Rolltreppen, barrierefreie Sanitärbereiche, Aufzüge und Ähnliches. Wenn bei einem Stromausfall die allgemeine Beleuchtung ausfällt und in diesen Bereichen kein natürliches Licht vorhanden ist, kann es zu Panik kommen - zum Beispiel infolge von Klaustrophobie.
Hervorzuhebende Stellen brauchen eine angemessene Beleuchtung
Während des Entwurfsprozesses werden für die spezifischen Bereiche meist die gleichen Lösungen wie für die offenen Bereiche gewählt. Es ist jedoch wichtig, an die Betonungspunkte zu denken, die ihre eigenen Anforderungen an die Gestaltung haben. So muss beispielsweise in Sanitärbereichen für Menschen mit Beeinträchtigungen in der Nähe des Notrufknopfes eine eigene, spezielle Fluchtwegbeleuchtung installiert werden, um im Notfall eine ausreichende Beleuchtung zu gewährleisten.
Ebenso ist in Aufzügen eine Notlichtbeleuchtung mit den gleichen Parametern wie in offenen Bereichen vorgeschrieben, um völlige Dunkelheit in einer Notfallsituation im Falle eines Stromausfalls zu vermeiden.
Die in diesen Situationen verwendeten Notlichtleuchten sollten autark sein oder von einer zentralen Stromversorgung gespeist werden; im letzteren Fall müssen sie mit flammhemmenden Kabeln vernetzt sein. Gleichzeitig müssen Sie die umfangreichen Prüf- und Meldepflichten berücksichtigen, wenn Sie sich für eine Zentralbatterie entscheiden.
Die EU-Richtlinien verlangen angemessene Evakuierungsbedingungen für alle besetzten Arbeitsbereiche
Folgende Grundsätze für die Gestaltung der Notlichtbeleuchtung in bestimmten Bereichen wie Aufzügen und Sanitäranlagen sind zu beachten:
- die Feststellung der möglichen Anwesenheit von Menschen mit Beeinträchtigungen und die Lokalisierung der für ihre Nutzung vorgesehenen besonderen Einrichtungen
- die Lage der Aufzüge und der Notlichtbeleuchtung in den Aufzugkabine und auf dem Weg von den Aufzugstüren zum nächstgelegenen Fluchtweg
- unterschiedliche Definitionen der einzelnen Bereiche je nach Vorschriften
Anforderungen an das Notlicht:
Bereich der Sehaufgabe/ Tätigkeits |
Beleuchtungsstärke (Emin) / Lichtdichtenniveau (Lmin) |
Beleuchtungsstärke-verhältnis (Ud) |
Bereich |
Bemessungs-betriebsdauer |
Zeit bis zum Erreichen von 50% / 100% Beleuchtungs-stärke |
Beleuchtung des offenen Bereichs | 0.5 lx | 1:40 | Bodenfläche ohne 0.5 m Rand |
1 h | 5 s / 60 s |
Beleuchtung von hervorzuhebenden Stellen | 0.5 lx | 1:40 | Innerhalb von 2 m | 1 h | 5 s / 60 s |
Beleuchtung von hervorzuhebenden Stellen | 5 lx | Nicht anwendbar | Hervorzuhebende Stellen | 1 h | 5 s / 60 s |