Die Gleichmässigkeit kann bei Beleuchtungsanlagen in der Schwerindustrie eine Herausforderung darstellen, da grosse Gerätschaften das Licht blockieren können. Unerwünschte Schatten von Maschinen sollten bei der Planung des Lichts berücksichtigt werden. Eine gute vertikale Beleuchtung erleichtert das Ablesen von Instrumenten und erleichtert ausserdem die Navigation und Fortbewegung auf Treppen und in hohen Arbeitsräumen.
In kondensationsgefährdeten Bereichen müssen korrosionsbeständige Industrieleuchten mit entsprechendem Schutz vor Feuchtigkeit eingesetzt werden. Die Sicht kann durch Staub, Qualm oder Dämpfe beeinträchtigt werden, so dass in schweren Fertigungsbereichen mit gelegentlicher oder kontinuierlicher manueller Bedienung höhere Beleuchtungsstärken erforderlich sind. Dies kann kostengünstig durch den Einsatz energieeffizienter LED-Leuchten erreicht werden, die zudem eine bessere Farbwiedergabe bieten und oft auch bei Betriebstemperaturen von bis zu 60 °C einwandfrei funktionieren.
Die Arbeit in der Schwerindustrie kann an ständig besetzten Arbeitsplätzen wie Kontrollräumen oder Betriebsräumen sehr speziell werden. Dies erfordert eine angemessene Beleuchtung des Arbeitsbereichs - entweder durch den Einsatz von Tischleuchten oder durch lineare Leuchten über den Arbeitsplätzen.
Beleuchtungsanforderungen gemäss EN 12464-1:2021
Industrielle Tätigkeiten und Handwerk - Walzwerke, Eisen- und Stahlwerke
Bereich der Sehaufgabe/ Tätigkeit |
Beleuchtungsstärke (Em) lx |
Blendung (RUGL) |
Gleichmässigkeit (U0) |
Farbwiedergabe (Ra) |
Em,z | Em,Wand | Em,Decke | Spezifische Anforderungen |
|
Erforderlich | Modifiziert | U0 ≥ 0,10 | |||||||
Produktionsanlagen ohne manuelle Bedienung | 50 | - | - | 0,40 | 20 | - | - | - | Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein. |
Produktionsanlagen mit gelegentlicher manueller Bedienung | 150 | 200 | 28 | 0,40 | 40 | 50 | 50 | 30 | |
Produktionsanlagen mit ständiger manueller Bedienung | 200 | 300 | 25 | 0,60 | 80 | 50 | 50 | 30 | |
Lager | 50 | - | - | 0,40 | 20 | - | - | - | Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein. |
Öfen | 200 | 300 | 25 | 0,40 | 20 | 50 | 50 | 30 | Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein. |
Walzstrasse; Haspelanlage; Scherenlinie | 300 | 500 | 25 | 0,60 | 40 | 75 | 75 | 30 | |
Steuerungsplattformen; Bedienfelder | 300 | 500 | 22 | 0,60 | 80 | 75 | 75 | 30 | |
Test, Messung und Inspektion | 500 | 750 | 22 | 0,60 | 80 | 150 | 150 | 100 | |
Mannshohe Unterflurtunnel; Förderbänder, Keller, usw. | 50 | - | - | 0,40 | 20 | - | - | - | Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein. |