Die Normen für Sanitär- und Umkleideräume verlangen eine allgemeine Beleuchtungsstärke von 200 Lux. Ausserdem ist eine hohe Farbwiedergabe ein zuverlässiges Mittel, um die Farben der Kleidung gut erkennbar zu machen. In den Sanitärräumen und Duschen sind Leuchten mit einer ausreichend hohen IP-Schutzart ein absolutes Muss.
Aufgrund ihrer spezifischen und zeitlich begrenzten Nutzung sollten Sportumkleideräume mit Präsenzmeldern ausgestattet werden, die das Licht nach Bedarf ein- und ausschalten. Dies birgt ein grosses Energiesparpotenzial, da die Umkleidekabinen häufig leer sind, ausser vor und nach Sportveranstaltungen oder Trainingseinheiten.
Beleuchtungsanforderungen gemäss EN 12464-1:2021
Bereich der Sehaufgabe/ Tätigkeit |
Beleuchtungsstärke (Em) lx |
Blendung (RUGL) |
Gleichmässigkeit (U0) |
Farbwiedergabe (Ra) |
Em,z | Em,Wand | Em,Decke | Spezifische Anforderungen |
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Erforderlich | Modifiziert | U0 ≥ 0,10 | |||||||
Garderobe (Bereich), Waschräume, Badezimmer, Ankleide-, Schliessfach-, Dusch-, Wasch- und Toilettenbereiche | 200 | 300 | 25 | 0,40 | 80 | 75 | 75 | 50 | In jeder einzelnen Toilette, wenn diese vollständig geschlossen sind. |